Häufige Fragen
Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung der Mitglieder?
Ein Genossenschaftsanteil beträgt mindestens einmalig 500,- EUR.
Übrigens: Genossenschaftsanteile können verschenkt, vererbt werden…
Bei Austritt wird der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt.
Können auch Organisationen Mitglied werden?
Ja, Mitglieder der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen sein.
Das Angebot der Genossenschaft, z.B. preiswerte Möbel zu kaufen, ist für mich persönlich aber nicht interessant?
Mit der Revision des Genossenschaftsgesetzes 2006 hat der Gesetzgeber die Zweckbestimmung von Genossenschaften erweitert. Vorher war bestimmend, dass die Genossenschaft Dienstleistungen oder Angebote vorrangig für die Mitglieder der Genossenschaft erbringt. Nun kann der Zweck einer Genossenschaft sein, gemeinsam ein „soziales oder kulturelles Anliegen“ zu verfolgen. Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft werden, zeigen sie damit, dass sie das Anliegen der Genossenschaft unterstützen wollen.
Was sind die Anliegen der Tuwas-Genossenschaft?
Ein preiswertes Möbelangebot für Menschen mit geringem Einkommen, z.B. auch für ausländische Studenten in unserer Region und Flüchtlinge
Nachhaltiges Handeln zu fördern, Verwerten von guten gebrauchten Waren, nicht alles muss weggeworfen werden.
Möglichkeiten der Beschäftigung , der Arbeitserprobung und der Qualifizierung für arbeitslose Menschen
Wenn die Genossenschaft in wirtschaftliche Not kommt, haften dann die Mitglieder?
Nein, Mitglieder haften nur mit Ihrer Einlage, (Genossenschaftsanteile) D.h. im schlechtesten Fall könnten diese verloren sein.
Eine Verpflichtung zum Nachschießen (Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel in einer wirtschaftlichen Notlage der Genossenschaft) ist in unserer Genossenschaft per Satzung ausgeschlossen worden.
Erhalten die Mitglieder der Genossenschaft eine Gewinnbeteiligung?
Nein, da die TUWAS Genossenschaft gemeinnützig ist, werden keine Gewinne ausgeschüttet, sondern Überschüsse immer wieder dem gemeinnützigen Zweck der Genossenschaft zugeführt.
Wie werde ich Mitglied?
Durch Aufnahmeantrag und Einzahlung von mindestens einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,-. Die Genossenschaft möchte auch Menschen mit geringem Einkommen zur Mitgliedschaft auffordern, deshalb kann der Genossenschaftsanteil zu 70% per Ratenzahlung erfolgen, d.h. mindestens 30% gleich 150,-EUR müssen beim Eintritt erbracht werden.
Juristische Personen (und auch Einzelpersonen) können maximal 75 Anteile zeichnen (gleich 37.500,- EUR).
Unsere Satzung senden wir Ihnen bei Interesse an einer Mitgliedschaft gerne zu
Wie funktioniert die Mitbestimmung der Mitglieder in der Genossenschaft?
In der Generalversammlung berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Aktuelle wirtschaftliche Situation und den Stand der Arbeiten.
Übrigens: Genossenschaften leben von dem Gedanken der Selbsthilfe, Selbstorganisation, Selbstverwaltung und Demokratie, deshalb haben alle Mitglieder in der Genossenschaft in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Höhe ihrer Geschäftsanteile.
Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über den Stand der Arbeiten.
Die Mitglieder beteiligen sich am Leben in der Genossenschaft und besuchen z.B. auch zwischen den Generalversammlungen das Sozialkaufhaus
Gibt es eine Prüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft?
Ja, für Genossenschaften ist eine regelmäßige Prüfung durch einen zugelassenen Prüfungsverband verpflichtend.
Unser Prüfungsverband ist der PDG in Erfurt.
Wie sind die Leitungsfunktionen der Genossenschaft besetzt?
Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
Ralf Claessen
Jürgen Voß
Ute vom Hofe
Dr. Ulrich Rauter
Mitglieder des Vorstandes sind:
Rolf Plake
Rainer Tyrakowski-Freese
Die Kontaktdaten der Genossenschaft?
Tuwas Genossenschaft eG
Kronprinzenstr. 53a
47441 Moers
Tel. 02841 78 84 741
E Mail: kontakt@tuwas-genossenschaft.de
Internet: www.tuwas-genossenschaft.de